DECEMBER 21, 2020

Newsletter German Desk | 2. Ausgabe – Dezember 2020.

BOLETINES

Sehr geehrte Kunden, Freunde und Kollegen,

wir freuen uns sehr Ihnen unseren zweiten Newsletter German Desk 2020 schicken zu können.

Der Newsletter vermittelt Ihnen wichtige Neuigkeiten über Argentinien und seine Beziehungen zu Deutschland und Europa.

Wirtschaftsnotstand – Mitarbeitern darf nach wie vor nicht gekündigt werden

Kürzlich wurde die Suspendierung von Kündigungen zum vierten Mal, diesmal um weitere 60 Tage bis zum 31.01.2021 verlängert. Somit dürfen weiterhin gegenüber Mitarbeitern keine Kündigungen vorgenommen werden.

Bereits im Rahmen des im Dezember 2019 ausgesprochenen wirtschaftlichen Notstandes wurde eine gesetzliche Verpflichtung zur doppelten Zahlung von Kündigungsentschädigungen festgelegt. Auch diese Maßnahme wurde kürzlich erneut bis zum 25.01.2021 verlängert.

Die Auflösung von Arbeitsverträgen ist damit nur einvernehmlich möglich. Die unter den Aufhebungsverträgen geleisteten Abfindungen orientieren sich generell an den gesetzlich bestehenden Regeln der doppelten Entschädigung.

Frauenquote in argentinischen Gesellschaften

Kürzlich hat die für das Handelsregister der Stadt Buenos Aires zuständige Behörde (IGJ) eine Verordnung (Resolución 34/2020) erlassen, wonach Vereine, Personengesellschaften sowie Aktiengesellschaften in ihren Vorständen und Aufsichtsräten Gleichstellungsprinzipien berücksichtigen müssen. Danach sollen die Hälfte der Vorstände oder Aufsichtsräte mit Frauen besetzt werden und falls die Mitgliedszahl ungrade ist, muss mindestens ein Drittel der Verwaltungsorgane mit Frauen besetzt werden. Bisher sind von den neuen Regelungen nur solche Aktiengesellschaften betroffen, die aufgrund der Höhe ihres Kapitals der gesetzlichen Aufsicht unterliegen. Bereits bestehende Vereine und die genannten Gesellschaften müssen die Zusammensetzung ihrer Verwaltungsorgane bei den nächsten anstehenden Neuwahlen den Bestimmungen anpassen.

Ferner verlangt die neue Regelung die Darstellung einer Gleichstellungspolitik in den Jahresberichten, welche dem Handelsregister jährlich vorzulegen sind.

Bisher sind Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Gesellschaften, die nicht der gesetzlichen Aufsichtsplicht unterliegen, von den Regelungen ausgenommen. Zudem müssen Unternehmen, die zwar der Aufsichtspflicht unterliegen, jedoch börsennotiert sind, und solche, die ein Kapital von über 50 Mio. AR$ haben, bisher keine Gleichstellungsprinzipien beachten.

Ausweitung der Devisenbeschränkungen und neue Steuern auf Bezug von Fremdwährung

Die argentinische Zentralbank (BCRA) hat die bestehenden Devisenbeschränkungen weiter verschärft. Durch die neuen Maßnahmen soll die Devisenflucht aus dem Land und dem Finanzsystem beschränkt werden. Seit April 2018 sinken die Reserven der BCRA, zuletzt aufgrund des kontinuierlichen Dollar- Ankaufs für Ersparnisse von Privatpersonen.

Nach der Bestimmung “A” 7106 müssen Unternehmen mit Finanzschulden im Ausland, die zwischen dem 15. Oktober 2020 und dem 31. März 2021 zu begleichen sind einen Umstrukturierungsplan vorlegen, der 60 % der Kapitalzahlungen in diesem Zeitraum abdeckt. Die verbleibenden 40% plus Zinsen können wie immer über den Zugang zum Devisenmarkt gezahlt werden. Ferner wurden weitere Beschränkungen für den Erwerb von Fremdwährungen durch Einzelpersonen zu Sparzwecken festgelegt (für das Monatslimit von 200 US-Dollar werden nun auch Kredit- und Debitkartenkäufe im Ausland berücksichtigt).

Unternehmen oder Personen, die die oben genannten Anforderungen nicht erfüllen können, werden nur über den “parallelen” Wertpapiermarkt durch Kauf und Verkauf von Wertpapieren (genannt “contado con liquidación”) Zugang zu Fremdwährungen erhalten (so genannter „MEP-Dollar“), dessen Notierung heute rund 80% über der offiziellen Marktnotierung liegt.

Ferner werden Käufe von Waren und Dienstleistungen im Ausland durch Gebietsansässige mit einer neuen Sondersteuer belegt. Der Quellensteuersatz beträgt 35% auf den Nettowert des Kaufs und wird zu den 30% der Solidaritätssteuer (PAIS) hinzugerechnet. Die Sondersteuer kann im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung abgezogen oder von Personen, die keine Einkommensteuer zahlen, zum Jahresende zurückverlangt werden.

COVID-19 – Nach mehr als 7 Monaten: Ende des Lockdowns in Buenos Aires

Am vergangenen 9. November wurde von der argentinischen Regierung der „Lockdown“ (ASPO – Aislamiento Social Preventivo Obligatorio) aufgrund rückläufiger Fallzahlen von Neuansteckungen aufgehoben und durch die Regeln der sozialen Distanzierung (DISPO – Distanciamiento Social Preventivo y Obligatorio) ersetzt.

Danach sind viele Aktivitäten, vor allem im Freien, erneut möglich und nur noch für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist eine Genehmigung erforderlich. Die Schulen wurden nur zum Teil wieder geöffnet und bisher haben nur wenige, in erster Linie private Schulen, den Präsenzunterricht unter strengen Auflagen wieder aufgenommen. Die öffentlichen Erziehungseinrichtungen in der Stadt Buenos Aires bieten Freizeitaktivitäten, die im Freien stattfinden und deren Teilnahme nicht verpflichtend ist. Wann und wie das Schuljahr 2021 gestaltet wird, welches generell Ende Februar beginnt, wird jede Provinz individuell entscheiden.

Überwindung der Krise – Rolle der deutschen Unternehmen in Argentinien

Die Deutsch-Argentinische Industrie- und Handelskammer (AHK Argentinien) hat eine Umfrage zur aktuellen Situation der größten deutschstämmigen Unternehmen in Argentinien vorgenommen.

Trotz der schwierigen globalen Gesundheits- und Wirtschaftsaussichten schätzen 57% der führenden deutschen Unternehmen in Argentinien ihre aktuelle Unternehmenssituation als zufriedenstellend ein, während 19% sie als gut bezeichnen. Ähnlich verhält es sich mit den Prognosen zur Geschäftsentwicklung: 33% der befragten Unternehmen gehen davon aus, dass sich ihre Situation in den nächsten 12 Monaten nicht verändern wird, während der gleiche Prozentsatz von einer Verbesserung ausgeht.

Barbara Konner, Geschäftsführerin der AHK ist optimistisch, was die Prognosen der Mitgliedsunternehmen angeht. Nach ihrer Ansicht ist es „heute mehr denn je notwendig, die Anstrengungen der Unternehmen, der Regierung und jedes einzelnen Akteurs in der Gesellschaft zu bündeln, um sicherzustellen, dass Argentinien gestärkt aus einer Krise hervorgeht, die uns alle betrifft und nach wie vor herausfordert”.

Deutschland hat mit Dr. Ulrich Sante einen neuen Botschafter in Argentinien

Mitten im Lockdown ist Herr Dr. Sante am 05.09.2020 in Buenos Aires eingetroffen und musste zusammen mit seiner Frau vorschriftsmäßig zunächst selbst in eine zweiwöchige Quarantäne. Inzwischen hat die Botschaft und das Konsulat im Rahmen der gültigen Sicherheits- und Hygienevorschriften seine Türen dem Publikum wieder geöffnet.

Wir wünschen allen unseren Kunden, Freunden und Kollegen schöne Festtage und ein exzellentes neues Jahr 2021!
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Gerne können Sie uns jederzeit kontaktieren, wenn Sie weitere Informationen wünschen oder spezifische Fragen haben.

Mit freundlichen Grüßen

Miguel C. Remmer
Dorothea Garff