AUGUST 19, 2020

Newsletter German Desk | 1. Ausgabe − August 2020.

BOLETINES

Sehr geehrte Kunden, Freunde und Kollegen,

wir freuen uns sehr Ihnen unseren ersten Newsletter German Desk 2020 schicken zu können.

Der Newsletter vermittelt Ihnen wichtige Neuigkeiten über Argentinien und seine Beziehungen zu Deutschland und Europa.

Erfolg im Verhandlungsprozess mit internationalen Gläubigern

Argentinien konnte sich auf ein Umschuldungsprogramm mit seinen internationalen Gläubigern einigen. Nach Angaben des argentinischen Wirtschaftsministeriums konnte ein bedeutender Schulenderlass ausgehandelt werden. Damit konnte Argentinien den drohenden Default abwenden.
Nun stehen für das Land Verhandlungen mit inländischen Gläubigern (Schulden in Pesos und Dollar) und mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) an. Der IWF hat dem Land 2018 mit 57 Mrd. USD das höchste Darlehen in seiner Geschichte gewährt.

COVID-19 – Wirtschaftslage und Covid-Bekämpfung – Regierung ergreift einschneidende Maßnahmen

Bereits am 19. März 2020 hat die argentinische Regierung per Dekret 297/2020 ein „Lockdown“ unter dem Begriff präventive verpflichtende soziale Isolation (Aislamiento Social Preventivo Obligatorio) für das gesamte Land beschlossen. Zu diesem Zeitpunkt zählte das Land gerade einmal 128 Infektionsfälle. Die Maßnahme verbietet die meisten sozialen und wirtschaftlichen Aktivitäten, ausgenommen solcher die existentiell notwendig sind. Dazu zählen Herstellung und Verkauf von Lebensmitteln und Medikamenten sowie die Energiegewinnung und Leistungen im Bereich Informationstechnologien. Im Landesinneren konnten die Maßnahmen aufgrund der geringen oder nicht vorhandenen Ansteckungen gelockert werden, während sie im Großraum Buenos Aires mit zahlreichen Neuansteckungen seit Monaten andauern.

Aufgrund der pandemiebedingten weitgehenden Stilllegung der Wirtschaftstätigkeit bietet der Staat Hilfsprogramme für Selbständige, Rentner und Arbeitslose. Als wichtigste Maßnahmen können folgende genannt werden:

1. Dekret 329/2020 (das kürzlich bis Ende September verlängert wurde): Verbot der Entlassung und Suspendierung von Arbeitnehmern ohne triftigen Grund, aus Gründen des Mangels oder der Reduzierung von Arbeitskraft oder höherer Gewalt. Ausgenommen sind Suspendierungsvereinbarungen, die mit Gewerkschaften ausgehandelt werden.
2. Dekret 332/2020: Programm zur Unterstützung der Arbeit und Produktion (ATP) für die vom Lockdown betroffenen Bereiche. Danach werden Sozialbeiträge für die Arbeitgeber gesenkt und die entsprechenden Zahlungsfristen verlängert. Die Gehaltszahlungen werden bis zu 50% vom Staat übernommen. Selbständige oder nicht registrierte Beschäftigte erhalten zudem vom Staat eine Sonderleistung (IFE) von rund 100 Euro (Pesos 10.000), die maximal dreimal ausgezahlt wird.

Verlängerung der Devisenbeschränkungen

Die argentinische Zentralbank hat die bereits bestehenden Devisenbeschränkungen weiter verschärft.

Bereits seit Dezember letzten Jahres können Einzelpersonen am offiziellen Devisenmarkt maximal USD 200 pro Monat beziehen.

Für die Begleichung von Forderungen in Fremdwährung können USD am offiziellen Devisenmarkt nur bezogen werden, wenn

1. nachgewiesen wird, dass alle bisherigen Aktivitäten und entsprechenden Bezüge von Fremdwährung im lokalen Finanzsystem registriert sind,
2. nachgewiesen wird, dass keine liquiden Mittel in Fremdwährung im Ausland verfügbar sind, und
3. Fremdwährung, die vom Verkauf von Vermögenswerten erworben wird, innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt auf dem argentinischen Devisenmarkt liquidiert wird.

Darüber hinaus gelten für Unternehmen und Personen, die Fremdwährungen auf dem “offiziellen” Devisenmarkt kaufen möchten, Beschränkungen für den Handel mit Wertpapieren in Fremdwährung.

Falls Unternehmen die genannten Anforderungen nicht erfüllen können, haben sie die Möglichkeit über den „parallelen“ Wertpapiermarkt („Contado con Settlement“) auf Fremdwährungen zuzugreifen, deren Preis heute allerdings mehr als 50% über dem offiziellen Wechselkurs liegt.

Neues Gesetz zur Arbeit im Homeoffice

Nach nur kurzer Verhandlungsdauer wurde ein neues Gesetz zur Regelung der Telearbeit erlassen, welches 90 Tage nach Aufhebung des Lockdowns in Kraft tritt. Das Gesetz regelt im Wesentlichen:

• Die Arbeit zu Hause ist freiwillig und die entsprechende Einwilligung für den Arbeitnehmer jederzeit widerrufbar.
• Ausgaben für Bürobedarf sowie Hard- und Software müssen vom Arbeitgeber übernommen werden.
• Auslagen, die mit dem Homeoffice in Verbindung stehen, beispielsweise die Kosten für den Internetzugang, müssen zumindest teilweise vom Arbeitgeber übernommen werden.
• Das Gesetz sieht das Recht auf maximale Arbeitszeiten und Kommunikations-Pausen vor, während dieser Zeit darf der Arbeitgeber keine Arbeitsanweisungen versenden.
• Arbeitnehmer, die für die Pflege von im Haushalt lebenden Personen verantwortlich sind, haben einen Anspruch auf flexible Arbeitszeiten, welche den Pflegeleistungen anzupassen sind.

Vom Privatsektor wurde in erster Linie das Widerrufsrecht der Telearbeit durch den Arbeitnehmer sowie eine fehlende weiterreichende Debatte des neuen Gesetzes kritisiert.

Argentinien kündigt neben Mexiko Produktion von Covid-19-Impfstoff an

Nach Angaben der argentinischen Regierung soll das kürzlich neu ausgestattete Labor mAbxience den von der Universität Oxford und AstraZenaca entwickelte Covid-Impfstoff für Südamerika produzieren. mAbxience ist Teil der Insud-Gruppe des argentinischen Unternehmers Hugo Sigman.

mAbxience soll als hochmodernes Labor über geeignete Fachkräfte und erforderlichen Qualitätsstandards verfügen, um zusammen mit einem weiteren Labor in Mexiko die Produktion für Lateinamerika -außer Brasilien- sicherzustellen.

Nach Abschluss der laufenden klinischen Tests und Zulassungsverfahren soll die Auslieferung des Impfstoffes im ersten Halbjahr 2021 möglich sein.

Energieeffizienz: Beccar Varela berät im Auftrag der Europäischen Union das argentinische Gemeinde-Netzwerk zum Klimawandel

Das Gemeindenetzwerk zum Klimawandel (Red de Municipios frente al Cambio Climático – RAMCC) schreibt erstmals über seinen Treuhandfond den Bezug von energieeffizienter Led-Straßenbeleuchtung aus. Das Projekt wird von neun argentinischen Gemeinden unterschiedlicher Provinzen durchgeführt und finanziert. Beccar Varela hat den Leitfaden für nachhaltige Bezüge der Gemeinden durch den Treuhandfond erstellt und berät RAMCC beim gesamten Ausschreibungsverfahren.

Der Treuhandfond ermöglicht energieeffiziente Projekte für mehrere Gemeinden gemeinsam umzusetzen. Auf diese Weise können diese gebündelten Projekte aufgrund von Umfang und positiven Auswirkungen auf die Umwelt auch für internationale Klimafonds von Interesse sein. Bisher sind dem Treuhandfond 19 argentinische Gemeinden beigetreten. Die Europäische Union unterstützt die Pilotinitiative im Rahmen ihres Programms „Energy Efficiency in Argentina“. Das Programm setzt in Argentinien die deutsche Beratungsfirma GFA Consulting Group GmbH um.

Die finanzielle Beratung des Pilotprojekts wird von der internationalen NGO Ashoka im Rahmen der Alianza internacional PES Latam gefördert.

Gerne können Sie uns jederzeit kontaktieren, wenn Sie weitere Informationen wünschen oder spezifische Fragen haben.

Mit freundlichen Grüßen

Miguel C. Remmer
Dorothea Garff