MARCH 26, 2021

Newsletter German Desk | 3. Ausgabe – März 2021.

BULLETINS

Sehr geehrte Kunden, Freunde und Kollegen,

wir freuen uns Ihnen unseren dritten Newsletter German Desk zu schicken.
Der Newsletter vermittelt Ihnen wichtige Neuigkeiten über Argentinien und seine Beziehungen zu Deutschland und Europa.

Nationale Förderung von wissensbasierten Dienstleistungen

Kürzlich wurde das bereits im Mai 2019 mit der Nummer 27.506 erlassene Gesetz zur Förderung von wissensbasierten Dienstleistungen umgesetzt.

Danach können sich Unternehmen, die unter das Gesetz fallen, bis zu 70% ihrer Sozialversicherungsabgaben als Bonus zur Begleichung nationaler Steuern anrechnen lassen.

Unter die geförderten Dienstleistungen fallen unter anderem:

● Entwicklung von Software und Informatikdienstleistungen;
● Filmproduktion und Postproduktion;
● Biotechnologie;
● Für den Export bestimmte Dienstleistungen wie Rechtsberatung, Wirtschaftsberatung und – prüfung, Übersetzung, Marketing, Werbung, Design oder Architektur;
● Nanotechnologie;
● Raumfahrt- und Nukleartechnologien;
● Produktion, Entwicklung und Instandhaltung von Leistungen und Produktion von Technologien und Anwendungen für die Industrie 4.0.

Unternehmen, die den Steuervorteil geltend machen wollen, müssen nachweisen, dass die geförderteten Dienstleistungen und Aktivitäten 70 % ihres letzten Jahresumsatzes ausmachen und falls dieser Nachweis nicht erbracht werden kann, dass sie aktiv in Innovation investieren, um dieses Ziel zu erreichen. Ferner müssen die Unternehmen nachweisen, dass sie an einer kontinuierlichen Verbesserung ihrer Produkte und Dienstleistungen arbeiten und in Weiterbildung, Innovation oder Forschung und Entwicklung investieren. 

Verlängerung des Wirtschaftsnotstandes bis Ende 2021 – Kündigungsverbot von Mitarbeitern bleibt in Kraft 

Die argentinische Regierung hat im Januar den Wirtschaftsnotstand erneut bis zum 31.12.2021 verlängert, womit auch die Verpflichtung zur doppelten Zahlung von Kündigungsentschädigungen für ein weiteres Jahr fortbesteht. Auch das Kündigungsverbot von Mitarbeitern wurde erneut um 90 Tage bis zum 24.04.2021 verlängert.

Die Auflösung von Arbeitsverträgen ist damit nach wie vor nur einvernehmlich möglich und die unter den Aufhebungsverträgen geleisteten Abfindungen orientieren sich generell an den gesetzlich bestehenden Regeln der doppelten Entschädigung.

Beschränkungen für den Devisenerwerb zur Begleichung von Schulden und Importen in Fremdwährung 

Die argentinische Zentralbank (BCRA) hat kürzlich einige der Beschränkungen zum Devisenerwerb verlängert.

Danach müssen Unternehmen, die Schulden aus Jahren vor 2020 gegenüber Gläubigern im Ausland haben und für deren Begleichung monatliche Zahlungen von über 2 Mio. USD zwischen dem 1. April 2021 und dem 31. Dezember 2021 fällig sind, einen Umschuldungsplan vorlegen. Der Plan muss 60% der Kapitalzahlungen für diesem Zeitraum abdecken. Die restlichen 40% zuzüglich Zinsen können über den Zugang zum Devisenmarkt gezahlt werden.

Darüber hinaus wurde die Beschränkung der Auslandszahlungen der Kapitalraten von Schulden mit verbundenen Unternehmen bis Ende Juni 2021 verlängert.

Regierung legt Bericht zur finanziellen Integration vor

Am 2. Dezember 2020 legte die nationale Regierung ihre neue nationale Strategie zur finanziellen Integration (Estrategia Nacional de Inclusión Financiera, ENIF) für den Zeitraum 2020-2023 vor.
Die Strategie wurde von einem Koordinierungsrat mit Vertretern des öffentlichen und privaten Sektors, in erster Linie der Kammer für Fintech, entwickelt.

Der Bericht enthält aktualisierte Daten zum Stand der finanziellen Integration in Argentinien:

● 80,4% der Bevölkerung haben mindestens ein Bankkonto, obwohl 50% davon dieses nur zum Erhalt des Gehaltes und sozialer Sicherheitsleistungen nutzen;
● mit einem Unterschied von fast 10% liegt die Anzahl von Gehaltskonten von Männern deutlich über den der Frauen;
● Kartenzahlungen machen zwischen 43 und 46% der elektronischen Zahlungen aus; und
● der Internetzugang ist in schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen immer noch sehr gering. 

In dem Bericht findet man Vergleiche mit anderen Ländern, unter anderem mit Deutschland. Danach betragen in Argentinien Bankeinlagen nur 18% des BIP während der Anteil in Deutschland bei 87% liegt. Der argentinische Markt zeigt jedoch eine innovative Entwicklung, was man an der Anzahl der Fintech sehen kann, die sich in fünf Jahren mit inzwischen rund 250 verdoppelt hat. 

Quelle: https://www.argentina.gob.ar/noticias/el-gobierno-presento-la-nueva-estrategia-nacional-de-inclusion-financiera-enif-2020-2023  

Stand der Umsetzung des Abkommens zwischen EU und Mercsosur 

Unter grossem Applaus wurde nach mehr als 20 Jahren Verhandlungen im Juni 2019 eine Grundsatzvereinbarung zum Abkommen zwischen dem Mercosur und der Europäischen Union getroffen. Inzwischen verzögert sich jedoch die Umsetzung des Freihandelsabkommen zwischen den beiden Wirtschaftsregionen. In erster Linie sind Menschenrechts- und Umweltschutzgesichtspunkte für die Verzögerung verantwortlich. Das Abkommen entspreche nicht den Klimazielen der EU. Ein Auslöser dieser Kritik sind die offensichtlich nicht geahndeten Brandrodungen und Vertreibungen indigener Bevölkerungsgruppen in Brasilien. Dabei liegen die Vorteile des Abkommens für beide Vertragspartner auf der Hand. Die EU könnte die kritischen Bereiche des Umweltschutzes und der Menschenrechte positiv beeinflussen, anstatt den Markt China und damit dem jetzt schon wichtigsten Handelspartner des Mercosur zu überlassen. Gemäß einer Studie der London School of Economics (LSE) würde das Abkommen dem Mercsur bis zum Jahr 2032 eine Erhöhung des BIP um 0,3 Prozent bringen und der EU um 0,1 Prozent. Ein Kommentar von Carl Moses (Journalist und Wirtschaftsexperte für die Region) legt die Vorteile des Abkommens dar: 

Die EU braucht das Abkommen

Die EU schickt sich an, eine große Chance zu vertun. Europäische Unternehmen sind in den Mercosur-Staaten traditionell stark vertreten. Diese Präsenz würde durch das Abkommen nicht nur gefestigt, sondern auch um einen Vorsprung bei der Handelsliberalisierung gegenüber Drittländern erweitert. Kommt der Vertrag nicht zustande, könnte China seine wachsende Konkurrenz und Einflussnahme in der Region ausbauen. Umso wichtiger sollte es aus Sicht der EU sein, das Abkommen zu unterzeichnen und die chinesische Einflussnahme zumindest ein wenig einzudämmen. Noch ist die EU, gemessen an Investitionen sowie Handel mit Waren und Dienstleistungen der wichtigste Wirtschaftspartner des Mercosur. Damit das so bleibt, braucht die EU das Abkommen. Aber auch ohne Abkommen ist und bleibt der Mercosur ein attraktiver Partner“.

Quelle: https://www.marketsinternational.de/eine-nummer-zu-gross/  

Export von Marken und Unternehmenskonzepten, Argentinien führt die Region an 

Argentinien ist für sein Fleisch und seine Weine in vielen Märkten der Welt bekannt. Das Land hat aber auch in anderen Branchen viel zu bieten. Argentinische Unternehmen sind international erfolgreich in der Entwicklung und dem Export von Marken und Geschäftskonzepten. Besonders in der Bekleidungs- und Gastronomiebranche findet man viele solcher Marken außerhalb Argentiniens.

Die ursprünglich für die berühmten kleinen Kuchen-Snacks Alfajores in Mar del Plata entwickelte Marke Havanna ist inzwischen über Franchising mit Ihren Produkten und Lokalen in 10 Ländern vertreten. Neben Lateinamerika findet man Havanna-Lokale in Spanien und den USA. Beinahe ebenso erfolgreich sind die Marken ProHygiene (Duft und Hygieneprodukte für Büros und Verkaufsräume) sowie Instituto Argentino de Peluquería y Belleza, IAP (Produkte und Schulungsangebote für Stylisten) und Tomate Algo (Partyservice und mobile Gestränkebars) mit Präsenz in fast ganz Lateinamerika. Viele Bekleidungsmarken, wie Prune, Jazmin Chebar, Mimo & Co, Riky Sarkany, Kevingston, Herencia y Rapsodia und Gastronomiekonzepte (El Noble, Café Martínez) sind ebenfalls in bis zu sieben Ländern Lateinamerikas vertreten.

250 Marken der argentinischen Bekleidungsindustrie verkaufen außerhalb Argentiniens, Pionierin ist „Martina“ eine Marke, die den in Argentinien sehr erfolgreichen Polosport verkörpert.

Das Erfolgsgeheimnis vieler Marken sind die derzeit wettbewerbsfähigen niedrigen Kosten in Argentinien, verbunden mit originellem, innovativem Design und kreativen Geschäftskonzepten.

In Argentinien selbst werden mit einem Anteil von 92% die meisten Marken lokal entwickelt, während andere Länder Lateinamerikas -mit Ausnahme von Brasilien und Mexiko- ihre Produkte und entsprechenden Marken nahezu ausschliesslich importieren.

Quelle: https://www.lanacion.com.ar/economia/comercio-exterior/la-argentina-es-lider-regional-exportacion-marcas-nid2598336/

Beccar Varelas Nachhaltigkeitsbericht 

Unsere Kanzlei hat im Oktober 2020 einen ersten Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht und ist damit die erste Kanzlei in Argentinien, die einen solchen Report verfasst hat.

Den Bericht finden Sie unter folgendem LINK.

Ricardo Castañeda wird neuer Partner bei Beccar Varela 

Beccar Varela hat im März 2021 einen Experten für Energie- und Projektfinanzierung in sein Team aufgenommen.

Ricardo Castañeda war bis 2019 Partner der Kanzlei Estudio OˈFarrell und bis jetzt Justiziar der YPF Luz, dem Energieunternehmen von YPF S.A. (dem größten Ölproduzenten in Argentinien).

Gerne können Sie uns jederzeit kontaktieren, wenn Sie weitere Informationen wünschen oder spezifische Fragen haben.

Mit freundlichen Grüßen

Miguel C. Remmer
Dorothea Garff